Anmeldefrist:
Gemäß Hundesteuersatzung der Stadt Bad Driburg ist die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Haltungsbeginn in Bad Driburg vorzunehmen.
Zuzug aus oder in eine andere Gemeinde:
Sollte Ihr Hund bislang in einer anderen Gemeinde angemeldet sein, denken Sie bitte an die dortige Abmeldung.
Die Anmeldung bei der Stadt Bad Driburg beinhaltet keine Abmeldung bei der Vorgemeinde.
Gleiches gilt für den Fall, dass Sie zusammen mit Ihrem Hund aus Bad Driburg in eine andere Gemeinde verziehen.
Bitte denken Sie an die Abmeldung Ihres Hundes in Bad Driburg.
Haltung eines Hundes bestimmter Rassen:
Nach den Vorschriften des LHundG gelten für den Umgang mit Hunden verschiedener Rassenzugehörigkeiten eine besondere Erlaubnispflicht und besondere Haltungsvorschriften.
Hiervon betroffene Rassen sind:
- gefährliche Hunde im Sinne des §3 Abs. 2 LHundG:
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- und Kreuzungen mit diesen Rassen
- Hunde bestimmter Rassen im Sinne des § 10 LHundG
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- Old English Bulldog
- und Kreuzungen mit diesen Rassen
Die besonderen Haltungsvorschriften zu diesen Rassen entnehmen Sie bitte dem Punkt "Hunde besonderer Rassen".