Für die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus benötigen Sie eine Erlaubnis.
Bitte reichen Sie 14 Tage vor dem gewünschten Nutzungszeitraum einen schriftlichen Antrag ein.
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe variiert je nach Art der Sondernutzung. Im Einzelfall können Sie sich gerne bei Ihrem Ansprechpartner informieren (siehe unter der Rubrik "Kontakt").
Sondernutzungssatzung der Stadt Bad Driburg
Name | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|
Herr Christian Koch | 88-1321 |
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Herr Christian Schulz | 88-1320 |
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